Teilnahmebedingungen

Wer kann am Wettbewerb teilnehmen?

Am Wettbewerb können alle Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in Österreich teilnehmen,
sowohl mit B2B- als auch mit B2C-Ausrichtung.

Wer ist Vertragspartner?

Der Vertrag über die Teilnahme am Wettbewerb wird mit der emotion banking
GmbH, Marchetstraße 47, 2500 Baden, Tel.: + 43 2252 25 48 45 geschlossen. Die emotion
banking GmbH stellt die Rechnung über die Teilnahmegebühr aus.

Welche Leistungen werden erbracht?

Managementfragebogen
Die teilnehmenden Unternehmen erhalten einen Managementfragebogen, in dem
auf der Basis des Modells der Universität Mannheim die Kundenorientierung
abgefragt wird. Eine nicht fristgerechte Beantwortung des Managementfragebogens
bis Mitte März 2024 führt dazu, dass das Unternehmen vom
Wettbewerb ausgeschlossen wird und keine Bewertung sowie Ranking-Platzierung
stattfinden kann.

Kundenzufriedenheitsbefragung
Angestrebt werden ca. 100 Interviews je teilnehmendem Unternehmen bis Mitte
März 2024, soweit dies bei gegebener Kundenanzahl möglich ist. Ein
höherer Rücklauf ist bei größeren Unternehmen empfehlenswert. Üblicherweise erfolgt die Befragung online, in Abhängigkeit vom Kundenkontakt ist auch eine Befragung am Point of Sale oder per Telefon möglich (CATI). Dienstleistungsunternehmen
ohne Vertragskunden stellen eine Adressliste aller ihrer
österreichischen Standorte (Verkaufsstellen/ Geschäftsstellen) inkl.
Öffnungszeiten zur Verfügung und stellen dem durchführenden
Marktforschungsinstitut eine Berechtigung für Point-of-Sale Kundenbefragungen
mit der Gültigkeit für den Zeitraum bis Mitte März 2024 zur Verfügung.
Point-of-Sale-Befragungen führen zu einem Aufpreis in Höhe von 500 € pro
Interview-Halbtag zzgl. der ges. MwSt. Für die telefonische Befragung (CATI)
werden die teilnehmenden Unternehmen gebeten, mind. 1.500 (15-
faches Oversampling) per Zufall ausgewählte oder bei Unternehmen mit weniger
als 1.500 Kunden alle Kundenadressen in einem fest definierten
Selektionsverfahren und Datenformat inklusive aktueller Telefonnummern einen
Monat nach Anmeldung, spätestens bis Februar 2024, zur Verfügung zu
stellen. Die Definitionen zum Selektionsverfahren und zum Datenformat werden
den Unternehmen nach der Anmeldung zum Wettbewerb zugeschickt.
Die Aufwandspauschale für CATI-Interviews wird separat angeboten und
zzgl. der gesetzlichen MwSt und des gebuchten Pakets berechnet. Sollte
wider Erwarten diese Anzahl von Kundenadressen nicht ausreichen,
um 100 Kundeninterviews durchführen zu können, wird das
teilnehmende Unternehmen um die Nachlieferung weiterer Adressen
gebeten. Sollten zu wenig Adressen zur Verfügung gestellt werden, um
100 Kundeninterviews durchführen zu können, muss die Marktforschung
nach Ausschöpfen der vorhandenen Datensätze beendet werden. In
diesem Fall entsteht keinerlei Anspruch auf Kündigung der
Wettbewerbsteilnahme oder auf Rückzahlung von Teilnahmeentgelten.
Sie erhalten eine standardisierte Datenschutzvereinbarung der
emotion banking GmbH. Eine nicht fristgerechte Bereitstellung der zuvor
genannten Unterlagen und Daten führt dazu, dass das Unternehmen vom
Wettbewerb ausgeschlossen wird und keine Bewertung sowie
Ranking-Platzierung für das Unternehmen stattfinden kann.

Unternehmens-Audit
Auf Basis der Ergebnisse aus dem Managementfragebogen und der
Kundenzufriedenheitsbefragung wird ein vorläufiges Ranking erstellt. Die besten
Unternehmen werden von der emotion banking GmbH ab Mai 2024 angesprochen,
um ein Unternehmens-Audit binnen 4 Wochen zu vereinbaren. Für dieses Audit
reisen Auditoren der emotion banking GmbH zum Unternehmenssitz in Österreich
an und lassen sich die konkrete Umsetzung der Kundenorientierung im
Unternehmen vorstellen. Nach Absprache ist die Durchführung auch remote möglich. Die konkrete Ausgestaltung und die Kosten des
Audits werden zwischen dem Unternehmen und dem jeweiligen Auditor
besprochen. Eine nicht fristgerechte Terminvereinbarung für das Audit führt
dazu, dass das Unternehmen sich nicht unter den Top 10-
Unternehmen im Ranking positionieren kann.

Top-Ranking

Die Teilnehmer am Wettbewerb erklären sich unwiderruflich bereit, im Falle einer
Positionierung unter den Top-Unternehmen veröffentlicht werden zu dürfen. Alle
Unternehmen, die nicht zu den Top-Unternehmen oder zur Exzellenzgruppe gehören, werden nicht genannt und bleiben anonym.

Teilnahme an der Preisverleihung

Alle Wettbewerbsteilnehmer werden zur festlichen Preisverleihung –
voraussichtlich im Juni 2024 – eingeladen. Im Rahmen der
gebuchten Pakete sind 2 Teilnehmer für die Preisverleihung enthalten. Jede
weitere Person des angemeldeten Unternehmens kann zu einem Preis von 180 €
an der Preisverleihung teilnehmen. Eine kostenlose Teilnahme an den Top Service
Netzwerk Veranstaltungen ist ab dem Berichtspaket inkludiert.

Qualitätssiegel „TOP SERVICE Österreich 2024“

Alle im Ranking genannten Unternehmen erhalten elektronische Druckvorlagen
des Logos „TOP SERVICE Österreich 2024“. Bei für TV-Nutzung, bitten wir um vorhergehende
Rücksprache. Unternehmen sind berechtigt, dieses Logo in ihrer
Außendarstellung bis einschließlich Juni 2025 respektive bis zur Preisverleihung
2025 zu nutzen. Eine darüber hinaus gehende Nutzung ist ausgeschlossen und
kann zu Abmahnungen führen. Das Logo darf in keiner Form verfälscht oder
beschnitten werden. Eine irreführende Darstellung der Bewertung innerhalb des
Wettbewerbs ist ebenso verboten.

Prämierung

Die besten Unternehmen im Ranking werden prämiert. Darüber hinaus werden
ggf. Branchen- und Sonderpreise verliehen, wie der Digital- und der Nachhaltigkeitsaward.

Vertraulichkeit der Daten

Die Initiatoren des Wettbewerbs verpflichten sich, die Vertraulichkeit der bereitgestellten
Informationen, nach DSGVO zu gewährleisten.

Zahlungsbedingungen

Eine Rechnung über 50 Prozent der Teilnahmegebühr wird unverzüglich nach der
Anmeldung durch die emotion banking GmbH gestellt. Diese Teilnahmegebühr ist
binnen 14 Tagen fällig. Sollten Forderungen nicht
fristgerecht beglichen werden, steht es den Wettbewerbsveranstaltern frei, das
Unternehmen aus dem Wettbewerb auszuschließen, ohne dass dies Auswirkungen
auf die Rechtmäßigkeit der Forderungen hat.

Regelung bei Kündigung der Wettbewerbsteilnahme

Bei einer Kündigung der Wettbewerbsteilnahme bis zum 30. November 2023
werden dem teilnehmenden Unternehmen 60 Prozent der bereits an die emotion
banking GmbH überwiesenen Teilnahmegebühr zurückerstattet. Bei einer
Kündigung der Wettbewerbsteilnahme vor dem 30. Dezember 2023 bekommt das
Unternehmen 30 Prozent von seiner Teilnahmegebühr zurückerstattet. Bei einer
Kündigung der Wettbewerbsteilnahme vor dem 31. Jänner 2024 bekommt das
Unternehmen 20 Prozent der Teilnahmegebühr zurückerstattet. Bei einer
Kündigung der Wettbewerbsteilnahme nach dem 31. Jänner 2024 ist eine
Rückzahlung von Teilnahmeentgelten nicht mehr möglich.

Sonstige Bedingungen

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Wettbewerb. Der
Rechtsweg ist im gesamten Wettbewerb ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung sowie etwaige Nebenabreden
zu dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie sind als
solche zu bezeichnen. Die Schriftform ist auch für eine Änderung dieser Klausel
bzw. für einen Verzicht der Parteien auf die Schriftform zu wahren. Mündliche
Abreden außerhalb dieser Vereinbarung sind unwirksam. Auf diese Vereinbarung
ausschließlich die Anwendung des österreichischen Rechts. Leistungs- und
Erfüllungsort ist Baden bei Wien. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die
sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, einschließlich
solcher aufgrund oder in Ausführung dieser Vereinbarung eingegangener
Verpflichtungen, ist Wien. Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung aus
irgendeinem Grund rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder
sollte diese Vereinbarung eine Lücke aufweisen, so soll die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen
und undurchführbaren Bestimmungen oder in Ausfüllung der Lücke, soll eine
angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich zulässigen dem am
nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt haben
würden. Beruht die Ungültigkeit einer Bestimmung auf einem darin angegebenen
Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin), so soll ein dem Gewollten
möglichst nahe kommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit an die
Stelle des Vereinbarten treten.

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