Wissenschaftlich fundiert, emotional erlebt: Customer Experience als dein Hebel für messbares Wachstum.

Teilnahmebedinungen

Wer kann am Wettbewerb teilnehmen?

Am Wettbewerb können alle Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in Österreich teilnehmen, sowohl mit B2B- als auch mit B2C-Ausrichtung.

Wer ist Vertragspartner?

Der Vertrag über die Teilnahme am Wettbewerb wird mit der emotion banking GmbH, Marchetstraße 47, 2500 Baden, Tel.: + 43 2252 25 48 45 geschlossen. Die emotion banking GmbH stellt die Rechnung über die Teilnahmegebühr aus.

Welche Leistungen werden erbracht?

Managementfragebogen
Die teilnehmenden Unternehmen erhalten einen Managementfragebogen, in dem auf der Basis des Modells der Universität Mannheim die Kundenorientierung abgefragt wird. Eine nicht fristgerechte Beantwortung des Managementfragebogens bis Mitte März 2026 führt dazu, dass das Unternehmen vom Wettbewerb ausgeschlossen wird und keine Bewertung sowie Ranking-Platzierung stattfinden kann.

Kundenzufriedenheitsbefragung
Angestrebt werden ca. 100 Interviews je teilnehmendem Unternehmen bis Mitte März 2026, soweit dies bei gegebener Kundenanzahl möglich ist. Ein
höherer Rücklauf ist bei größeren Unternehmen empfehlenswert.

Üblicherweise erfolgt die Befragung online, in Abhängigkeit vom Kundenkontakt ist auch eine Befragung am Point of Sale oder per Telefon möglich (CATI). Dienstleistungsunternehmen ohne Vertragskunden stellen eine Adressliste aller ihrer österreichischen Standorte (Verkaufsstellen/ Geschäftsstellen) inkl. Öffnungszeiten zur Verfügung und stellen dem durchführenden Marktforschungsinstitut eine Berechtigung für Point-of-Sale Kundenbefragungen mit der Gültigkeit für den Zeitraum bis Mitte März 2026 zur Verfügung.

Point-of-Sale-Befragungen führen zu einem Aufpreis in Höhe von 500 € pro Interview-Halbtag zzgl. der ges. MwSt.

Für die telefonische Befragung (CATI) werden die teilnehmenden Unternehmen gebeten, mind. 1.500 (15-faches Oversampling) per Zufall ausgewählte oder bei Unternehmen mit weniger als 1.500 Kunden alle Kundenadressen in einem fest definierten Selektionsverfahren und Datenformat inklusive aktueller Telefonnummern einen Monat nach Anmeldung, spätestens bis Februar 2026, zur Verfügung zu stellen. Die Definitionen zum Selektionsverfahren und zum Datenformat werden den Unternehmen nach der Anmeldung zum Wettbewerb zugeschickt.

Die Aufwandspauschale für CATI-Interviews wird separat angeboten und zzgl. der gesetzlichen MwSt und des gebuchten Pakets berechnet.

Sollte wider Erwarten diese Anzahl von Kundenadressen nicht ausreichen, um 100 Kundeninterviews durchführen zu können, wird das teilnehmende Unternehmen um die Nachlieferung weiterer Adressen gebeten. Sollten zu wenig Adressen zur Verfügung gestellt werden, um 100 Kundeninterviews durchführen zu können, muss die Marktforschung nach Ausschöpfen der vorhandenen Datensätze beendet werden. In diesem Fall entsteht keinerlei Anspruch auf Kündigung der Wettbewerbsteilnahme oder auf Rückzahlung von Teilnahmeentgelten.

Sie erhalten eine standardisierte Datenschutzvereinbarung der emotion banking GmbH. Eine nicht fristgerechte Bereitstellung der zuvor genannten Unterlagen und Daten führt dazu, dass das Unternehmen vom Wettbewerb ausgeschlossen wird und keine Bewertung sowie Ranking-Platzierung für das Unternehmen stattfinden kann.

Unternehmens-Audit
Auf Basis der Ergebnisse aus dem Managementfragebogen und der Kundenzufriedenheitsbefragung wird ein vorläufiges Ranking erstellt.

Die besten Unternehmen werden von der emotion banking GmbH ab Mai 2026 angesprochen, um ein Unternehmens-Audit binnen 4 Wochen zu vereinbaren. Für dieses Audit reisen Auditoren der emotion banking GmbH zum Unternehmenssitz in Österreich an und lassen sich die konkrete Umsetzung der Kundenorientierung im Unternehmen vorstellen. Nach Absprache ist die Durchführung auch remote möglich.

Die konkrete Ausgestaltung und die Kosten des Audits werden zwischen dem Unternehmen und dem jeweiligen Auditor besprochen.

Eine nicht fristgerechte Terminvereinbarung für das Audit führt dazu, dass das Unternehmen sich nicht unter den Top 10-Unternehmen im Ranking positionieren kann.

Top-Ranking

Die Teilnehmer am Wettbewerb erklären sich unwiderruflich bereit, im Falle einer Positionierung unter den Top-Unternehmen veröffentlicht werden zu dürfen. Alle Unternehmen, die die Kriterien für die Zertifizierung nicht erreichen, werden nicht genannt und bleiben anonym.

Bekanntgabe der Zertifizierungen

Die CX-Zertifizierung erfolgt dreimal jährlich und die zertifizierten Unternehmen werden entsprechend bekanntgegeben.

Das Ranking der Top-Unternehmen wird einmal jährlich im Juni kommuniziert. Alle im Ranking genannten Unternehmen erhalten das Qualitätssiegel „TOP SERVICE Österreich “ als elektronische Druckvorlage. Für TV-Nutzung ist vorherige Rücksprache erforderlich.

Das Logo darf bis einschließlich Juni des Folgejahres verwendet werden, darf nicht verändert oder irreführend dargestellt werden, und eine darüber hinausgehende Nutzung ist nicht gestattet. Gegebenenfalls werden zusätzlich Branchen- und Sonderpreise verliehen.

Vertraulichkeit der Daten

Die Initiatoren des Wettbewerbs verpflichten sich, die Vertraulichkeit der bereitgestellten Informationen, nach DSGVO zu gewährleisten.

Zahlungsbedingungen

Eine Rechnung über 50 Prozent der Teilnahmegebühr wird unverzüglich nach der Anmeldung durch die emotion banking GmbH gestellt. Diese Teilnahmegebühr ist binnen 14 Tagen fällig.

Sollten Forderungen nicht fristgerecht beglichen werden, steht es den Wettbewerbsveranstaltern frei, das Unternehmen aus dem Wettbewerb auszuschließen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der Forderungen hat.

Regelung bei Kündigung der Wettbewerbsteilnahme

Bei einer Kündigung der Wettbewerbsteilnahme nach Vertragsunterzeichnung, jedoch vor Durchführung des Checklistengesprächs, werden dem teilnehmenden Unternehmen 50 Prozent des gesamten Teilnahmeentgelts rückerstattet.

Bei Kündigung der Wettbewerbsteilnahme nach dem Checklistengespräch ist eine Rückerstattung des Teilnahmeentgelts nicht mehr möglich.

Sonstige Bedingungen

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Wettbewerb. Der Rechtsweg ist im gesamten Wettbewerb ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung sowie etwaige Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie sind als solche zu bezeichnen. Die Schriftform ist auch für eine Änderung dieser Klausel bzw. für einen Verzicht der Parteien auf die Schriftform zu wahren.

Mündliche Abreden außerhalb dieser Vereinbarung sind unwirksam. Auf diese Vereinbarung ausschließlich die Anwendung des österreichischen Rechts. Leistungs- und Erfüllungsort ist Baden bei Wien. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, einschließlich solcher aufgrund oder in Ausführung dieser Vereinbarung eingegangener Verpflichtungen, ist Wien.

Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte diese Vereinbarung eine Lücke aufweisen, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden.

Anstelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmungen oder in Ausfüllung der Lücke, soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich zulässigen dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt haben würden.

Beruht die Ungültigkeit einer Bestimmung auf einem darin angegebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin), so soll ein dem Gewollten möglichst nahe kommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit an die Stelle des Vereinbarten treten.